Panthera Automotive Swiss AG AGB`s.

Im Kaufpreis ist die Mehrwertsteuer von 7.7% enthalten. Bestellungen werden nur gegen Vorauszahlung geliefert. Sämtliche Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Panthera Automotive Swiss AG zu Lasten des Kunden. Transportschäden sind bei Annahme bei von dem Post/DHL etc. und zusätzlich am Liefertag an die Panthera Automotive Swiss AG mitzueilen. Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet sämtliche Kartons, Verpackungsmaterial und Isolationsmaterial zu behalten. Ihre Bestellung ist ab Bestelleingang verbindlich. Stornierungen einer Bestellung sind nicht möglich, auch nicht bei Lieferverzögerungen. Bei Mängeln ist Panthera Automotive Swiss AG zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Gewährleistung umfasst nicht Beschädigungen die durch äussere Einflüsse, mangelnde oder falsche Pflege, Bedienungs- oder Montagefehler entstehen. Gewähren wir dem Kunden eine Gutschrift, so wird diese grundsätzlich mit der nächsten Bestellung verrechnet. Es ist Aufgabe des Kunden Artikel auf Fehler zu prüfen und diese innerhalb von 24 Stunden (oder bis zum nächstfolgenden Arbeitstag) nach der Lieferung Panterha-Automotive Swiss AG mitzuteilen. Für alle Artikel gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf Herstellermängel, sofern der Hersteller keine andere Garantieregelung hat. Ansonsten gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Nach einer Reparatur, Austausch oder Ersatz, läuft die Garantie ab dem Kaufdatum weiter, die Garantiefrist verlängert sich dadurch nicht. Keine Garantie auf Lackierungen, Folierungen, spezielle Fahrzeugumbauten oder Fahrzeugtieferlegungen. Nicht alle unsere Alufelgen sind wintertauglich. Anfahr-, Salz-, Bremsstaub- oder Steinschlagschäden unterliegen nicht der Garantie. Wir empfehlen, den Einbau der von uns angebotenen Artikel von einer geeigneten Fachperson ausführen zu lassen. Bei unsachgemässem Einbau von Teilen erlischt die Garantie. Felgen sind vor der Reifenmontage auf Frei-Gängigkeit und Fehler zu überprüfen. Felgen werden nach erfolgter Reifenmontage nicht mehr zurückgenommen. Auf den Felgen müssen Reifen laut ETRTO oder Reifen mit zusätzlicher Reifenfreigabe montiert sein, ansonsten verfallen jegliche Garantieansprüche auf den Felgen. Alle CB Automotive Felgen werden ohne Embleme und Montagematerial geliefert, in den meisten Fällen können die Originalen Schrauben übernommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein oder die Schrauben zu wenige Gewinde-Umdrehungen haben ist der Kunde verpflichtet sich zusätzliche Rad-Schrauben zu erwerben.

Gewinde M12x1,5    mind. 6,5 Umdrehungen=ca. 10mm tragendes Gewinde.

Gewinde M12x1,25  mind. 8,0 Umdrehungen=ca. 10mm tragendes Gewinde.

Gewinde M12x1,75  mind. 6,5 Gewinde Umdrehungen=ca. 12mm tragendes Gewinde.

Gewinde M14x1,5    mind. 7,5 Gewinde Umdrehungen=ca. 11mm tragendes Gewinde.

Gewinde 1/2" UNF   mind. 8,0 Gewinde Umdrehungen=ca. 11mm tragendes Gewinde.

Wir sind nicht für Schäden verantwortlich, welche direkt oder indirekt durch den Einbau oder der Nutzung eines Artikels entstehen. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Fahrzeugen Reifendrucksensoren auf Ihre Kosten zusätzlich erworben und eingebaut werden müssen. Es bestehen keine Schadenersatzansprüche des Kunden uns gegenüber. Der Gerichtsstand ist Brüttisellen/Zürich. Soweit nicht ausdrücklich Anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach Schweizerischem Recht und diese AGB, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Druckfehler vorbehalten. Zahlungskonditionen: 7 Tage netto, Mahngebühren und Verzugszinsen werden erhoben. Mahngebühren: 1. Mahnung CHF 8.-, 2. Mahnung CHF 16.-, 3. Mahnung CHF 40.-

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.